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Klasse 6.2 im Nachtflug
 
Aus dem Newsletter ecomed-Newsletter Gefahrgut 8/2010 vom 29.07.2010 09:15

Die Deutsche Post hat ihre "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" der Gefahrgut-Klasse 6.2 zum 1. Juli 2010 erneut geändert. Nachdem Erreger der Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung jahrelang nicht zum Postversand zugelassen waren, entfiel das Verbot, als die Post von der Lufthansa Cargo als Carrier des Nachtluftpostnetzes zu anderen Fluglinien wechselte.

Zum 1. August 2009 stellte die Post das Nachtluftpostnetz vorübergehend ganz ein, und die Bedingungen für den Postversand auf die Regelungen des ADR um. Zugunsten verbesserter Beförderungszeiten machte sie diese Entscheidung zum 1. Dezember 2009 rückgängig und erhielt eine zum 30. Juni 2010 befristete Sondererlaubnis des Luftfahrtbundesamtes. So konnten die zuletzt geltenden "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 1, Brief National" nach ADR vorübergehend auch im Nachtluftpostnetz verwendet werden.

Ab dem 1. Juli 2010 gelten nun wieder Regelungen, die den Luftverkehrsvorschriften der ICAO-TI/IATA-DGR entsprechen. Zusammengefasst werden UN 3373 Biologische Stoffe Kategorie B nur als Maxibrief und in bauartgeprüfter Verpackung nach PI 650 der IATA-DGR angenommen (Dreifach-Verpackung bestehend aus einer dichten Primärverpackung, einer Sekundärverpackung mit aufsaugendem Material und einer kistenförmigen Außenverpackung). Auf der Verpackung muss die Telefonnummer einer verantwortlichen Person angegeben werden. Trockeneis ist zur Kühlung nicht erlaubt.

Freigestellte medizinische Proben befördert die Deutsche Post als Groß-, Maxibrief oder Päckchen in einer Dreifach-Verpackung, wobei die Außenverpackung kistenförmig oder eine reißfeste Versandhülle sein kann. Die Beschriftung muss zweisprachig in Deutsch und Englisch erfolgen und die Absender- und Empfängerangabe muss auf der Außenverpackung angegeben werden.

Tipp:
Eine übersichtliche Darstellung wichtiger Informationen zum Transport von infektiösem Material bietet die Wandtafel Versand infektiöser Stoffe Klasse 6.2 .
Empfehlenswert in diesem Zusammenhang sind auch die IATA-Gefahrgutvorschriften in deutsch und englisch.


Quelle: www.gelaweb.de