Aus dem Newsletter
ecomed-Newsletter Gefahrgut 8/2010 vom 29.07.2010 09:15
Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt war am 1. November 2009 in Kraft getreten (BGBl. 2010, Teil II, Nr. 4 vom 5. März 2010). Davon waren die neuen Regelungen in Bezug auf Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung zunächst ausgenommen: Bislang hatten die sechs Vertragsstaaten dafür den 1. Juli 2010 als maßgebenden Termin vorgesehen.
Bei einer Sitzung der "Konferenz der Vertragsparteien" (KVP) am 8. Juni 2010 in Brüssel wurde nun beschlossen, das Inkrafttreten in allen Vertragsstaaten einheitlich um sechs Monate auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Der
Beschluss wird von allen Staaten mitgetragen. Damit wird das Entsorgungsentgelt in Höhe von 7,50 Euro pro 1.000 Liter gebunkerten Kraftstoffs erst ab 1. Januar 2011 fällig. Die Schiffsbetreiber müssen es beim Bunkern bezahlen, um das Annahmestellennetz zu finanzieren.
Im Text des Übereinkommens fehlte bislang noch die Ersetzung des Markensystems durch ein elektronisches Zahlungssystem. Bei der Sitzung der KVP ist ein diesbezüglicher Beschluss gefasst worden, der ebenfalls am 1. Januar 2011 wirksam wird. Die Vertragsstaaten des Abfallübereinkommens für die Binnenschifffahrt sind Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, und die Schweiz.
Tipp:
Im Dezember dieses Jahres erscheint das neue
ADN 2011!
Quelle: www.gelaweb.de