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ECHA veröffentlicht einen neuen Vorschlag für ein Format für Expositionsszenarien
 
Aus dem Newsletter ecomed REACH News 09/2009 vom 24.09.2009 09:35

Die ECHA weist allerdings bereits in der Einleitung des Entwurfs darauf hin, dass die Benutzung dieses Formats für Expositionsszenarien nicht zwingend ist. Hersteller und Importeure von Stoffen, aber auch nachgeschaltete Anwender, können die unter REACH notwendigen Informationen zur sicheren Verwendung auch in einem anderen Format kommunizieren, z. B. können bestimmte Informationen weggelassen werden, wenn sie unnötig sind oder zusätzliche Informationen in einem Anhang ergänzt werden.

Das neue Format hat nun nur noch vier statt der bisherigen neun Kapitel und die Informationen sind in diesen vier Kapiteln etwas anders strukturiert:

1. Kurztitel mit Freitext und Nennung der Use Deskriptoren, Prozess der abgedeckt wird und Methode, mit der die sichere Verwendung beurteilt wurde.

2. Anwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
    a. Prozessbedingungen (z. B. Dauer und Häufigkeit der Verwendung, Verarbeitungstemperatur und -verfahren) und Maßnahmen zum Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Kontrolle der Exposition
            i. die hier vorgegebenen Überschriften wurden aus der Agenzien-Richtlinie (Richtlinie 98/24/EG) übernommen; welche bereits im Schutzstufenkonzept umgesetzt wurden!
    b. Prozessbedingungen (z. B. eingesetzte Menge, Ort der Anwendung) und Maßnahmen zum Umweltschutz, Kontrolle der Umweltexposition
            i. hier wurde sortiert nach: Vermeidung an der Quellen bis hin zu Maßnahmen am Ende des Prozesses (end-of-pipe, z. B. Abwasserbehandlung)

3. Expositionsabschätzung und verwendete Methode
    a. Hier kann auch auf eine Internetseite verwiesen werden, die die nötigen Informationen enthält!

4. Anleitung, wie ein nachgeschaltete Anwender prüfen kann, ob seine Anwendung im vorgegebenen sicheren Rahmen liegt.

Eine besondere Neuerung ist außerdem, dass es nun 4 Formate für unterschiedliche Aktivitäten gibt:
  • Verwendung von Stoffen durch Arbeiter (mit Verwendungsbedingungen, die den Arbeitsschutz und Umweltschutz bei der industriellen und gewerblichen Verwendung sicherstellen)
  • Verwendung von Stoffen durch Verbraucher (mit Verwendungsbedingungen, mit denen der Verbraucherschutz und Umweltschutz sichergestellt wird)
  • Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen in der Nutzungsdauer und folgender Abfallphase (service life) aus der Verwendung durch nachgeschaltete Anwender (industriell/gewerblich mit Arbeitsschutz und Umweltschutz)
  • Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen in der Nutzungsdauer und folgender Abfallphase (service life) aus der Verwendung durch nachgeschaltete Anwender (private Anwender, mit Verbraucherschutz und Umweltschutz)

Bei den beiden letztgenannten wird davon ausgegangen, dass eine Nutzung von trockenen/ausgehärteten Gemischen auf Oberflächen von Erzeugnissen stattfindet (z. B. als Beschichtung auf einem Auto), zwischen zwei Erzeugnissen (als Klebstoff) oder eingebunden in einer Matrix (z. B. als Farbstoff in einem Kunststoff).