Aus dem Newsletter
ecomed REACH News 01/2009 vom 29.01.2009 12:05
Mit der Veröffentlichung der europäischen Version des „Globally Harmonised System (GHS)“ zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen ist der zweite große Baustein in der Reform des Chemikalienrechts in Europa gesetzt worden.
In diesem Kontext beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Gefahrstoffverordnung übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst zum 01. Juni 2015 außer Kraft treten, beizubehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau im Arbeitnehmerschutz zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden.
Damit Sie sich im "Irrgarten" der neuen Vorschrift immer gut zurechtfinden, haben wir für Sie einige Orientierungshilfen zusammengestellt: