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Neue Sektion für nachgeschaltete Anwender auf der ECHA Internetseite eröffnet
 
Aus dem Newsletter ecomed REACH News 01/2009 vom 29.01.2009 12:05

Die ECHA veröffentlicht den gemeldeten Stoff dann auf ihrer Internetseite, so dass potentielle Anbieter davon Kenntnis bekommen und Kontakt zu dem nachgeschalteten Anwender aufnehmen können. Diese Sektion ist nun im ECHA Internetauftritt erreichbar (http://apps.echa.europa.eu/substances_interest/list_of_substances_of_interest.aspx ).

Interessierte Anwender sollten jedoch beachten, dass die bisher veröffentlichte Liste von vorregistrierten Stoffen noch einen vorläufigen Charakter hat und noch bereinigt werden wird.

Im Frühjahr '09 erhalten nachgeschaltete Anwender Unterstützung bei der Bewältigung der durch die REACH Verordnung bestehenden Überprüfungspflichten: die neue Broschüre REACH - Der nachgeschaltete Anwender steht Ihnen dann zur Seite.