Aus dem Newsletter
ecomed REACH News 01/2009 vom 29.01.2009 12:05
Interessierte Anwender sollten jedoch beachten, dass die bisher veröffentlichte Liste von vorregistrierten Stoffen noch einen vorläufigen Charakter hat und noch bereinigt werden wird.
Im Frühjahr '09 erhalten nachgeschaltete Anwender Unterstützung bei der Bewältigung der durch die REACH Verordnung bestehenden Überprüfungspflichten: die neue Broschüre REACH - Der nachgeschaltete Anwender steht Ihnen dann zur Seite.