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Öffentliche Konsultation zur Aufnahme von Stoffen in die Zulassungsliste
 
Aus dem Newsletter ecomed REACH News 01/2009 vom 29.01.2009 12:05

Am 14. Januar 2009 hat die ECHA die erste öffentliche Konsultation zur Priorisierung von 7 Stoffen der Kandidatenliste für die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe gestartet. Zu jedem Stoff ist eine kurze Begründung mit Verwendungen und Angaben zu möglichen Alternativen abrufbar.

Interessierte haben nun bis zum 14. April 2009 die Möglichkeit, ihre Kommentare (sowohl Ablehnung als auch Zustimmung) online einzureichen.

Basierend auf den eingegangenen Kommentaren und der Meinung der Mitgliedsstaaten wird die ECHA dann ihre Vorschläge bei der Kommission einreichen, die über die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung entscheiden wird. Nach der Aufnahme in den Anhang XIV darf ein Stoff noch maximal 42 bis 48 Monate ohne Zulassung verwendet werden, es sei denn die Verwendung ist von der Zulassung ausgenommen.

Ob diese Stoffe tatsächlich zulassungspflichtig werden und welche Anwendungen davon betroffen bzw. ausgenommen sein werden, ist noch offen.