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IATA Gefahrgutvorschriften
 
Aus dem Newsletter ecomed-Newsletter Gefahrgut 7/2008 vom 15.07.2008 09:00

  • Zu beachten sind die Änderungen bei Abweichungen der Luftverkehrsgesellschaften (z.B. Finnair, US Airways, Swiss International).
  • Geändert wurden Bestimmungen zur Verpackung und Klassifizierung von Lösungen und Verbindungen gefährlicher Substanzen.

Hier kommen Sie direkt zum ADDENDUM II in deutscher Sprache sowie zur IATA:

Tipp:
Das Werk „Gefahrgut-Schlüssel“ öffnet Ihnen die Tür zu umfangreichen Gefahrgut-Daten für die Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Klicken Sie sich doch einfach rein!

Quelle: www.iata.org