Aus dem Newsletter
ecomed-Newsletter Gefahrgut 7/2008 vom 15.07.2008 09:00
Im September sollen die Gremien EU-Parlament und Ministerrat den Verordnungsentwurf vom Sommer 2007 absegnen, damit die geplanten Termine für das Wirksamwerden gehalten werden können: Stoffe sollen bereits ab 1.12.2010 und Zubereitungen ab 1.6.2015 nach GHS gekennzeichnet sein müssen.
Leider wird das eigentliche Ziel, die globale Vereinheitlichung (noch?) nicht erreicht werden, da sich jeder Staat/Bund nach dem Baukastenprinzip sein eigenes GHS-Gebäude zusammenzimmern kann, eine Möglichkeit, die natürlich genutzt wird.
Beachten Sie: das bisherige System zur Einstufung und Kennzeichnung wird sich nicht vollständig automatisch in das neue überführen lassen, da sich viele Einstufungskriterien ändern sollen. So werden Sie nicht einfach nur die Gefahrensymbole gegen neue und die R-Sätze durch H-Sätze austauschen können. Zudem wird das GHS eine Vielzahl nationaler und EU-Regelwerke beeinflussen. Vom Chemikalienrecht über den Arbeits- und Umweltschutz bis hin zur Planung und Genehmigung von Anlagen wird sich das GHS auswirken.
Den aktuellen Stand finden Sie auf den Internetseiten des Ministerrats (http://www.consilium.europa.eu/, Dokumente 7388/08 und 11206/08). Er ist aber noch vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch Parlament und Ministerrat, also einstweilen unverbindlicher Natur. Sie können aber schon einmal einen Eindruck gewinnen, was sich alles ändert - und welche Arbeit auf Sie zukommt.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten und haben auch einen großen "Spickzettel" zum Umgang mit Gefahrgut für Sie: